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ArbG Mainz, 14.10.2004 - 7 Ca 1258/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 14.10.2004 - 7 Ca 1258/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 6 Sa 117/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 6 Sa 117/05
Vorrang der Änderungskündigung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 14.10.2004 - AZ: 7 Ca 1258/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - AZ: 7 Ca 1258/04 - verkündet am 14.10.2004 abzuändern und die Klage abzuweisen.